Methodik
Diese Seite, welche Daten wir verwenden, wie wir Potentialflächen rechnen und wie sich unsere Visualisierungen zusammensetzen
Kurz gesagt
Wir gehen von der gesamten Fläche Österreichs aus und ziehen Stück für Stück alles ab, wo aus rechtlichen, technischen oder ökologischen Gründen kein Windrad stehen darf oder soll: Siedlungen und einzelne Wohngebäude (mit Sicherheitsabstand), Naturschutzgebiete, Straßen, Bahnstrecken, Seilbahnen, Gewässer, zu steiles oder zu hoch gelegenes Gelände und Standorte mit zu wenig Wind. Was danach übrig bleibt und mindestens 10 Hektar zusammenhängende Fläche bietet, zeigen wir als Potenzialfläche.
Ein Grobscreening, kein Gutachten
Diese Karte zeigt, wo eine Windkraftanlage grundsätzlich denkbar wäre — sie ersetzt keine rechtsverbindliche Standortprüfung. Für jedes konkrete Projekt kommen Themen dazu, die wir hier nicht abbilden: Flugkorridore, Radar- und Richtfunkstrecken, Gasleitungen, vertragliche Abstände zwischen Betreibern, Windmessungen vor Ort und eine detaillierte Umweltprüfung. Auch die Flächenwidmung ändert sich laufend; wir rechnen mit einem Datenstand vom Sommer 2026, maßgeblich ist immer der aktuelle Plan der Gemeinde.
Wo Menschen wohnen, entnehmen wir der Flächenwidmung — dem amtlichen Plan, in dem jede Gemeinde festlegt, wofür ein Grundstück genutzt werden darf. Als Siedlung zählt, was dort als Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet oder Dorfgebiet ausgewiesen ist.
Diese Pläne liegen uns für alle neun Bundesländer vor. Damit richtet sich die Karte nach dem, was rechtlich gilt, und nicht danach, wo zufällig Häuser eingezeichnet sind. Um jede so erkannte Siedlung ziehen wir den Mindestabstand, den das jeweilige Bundesland vorschreibt (siehe Tabelle unten).
Einzelne Wohnhäuser außerhalb der Siedlungen — im Plan oft als „Häuser im Grünen" bezeichnet — behandeln wir gesondert: Liegen mindestens fünf Adressen in einer Kette von je höchstens 200 Metern beieinander, gilt die Gruppe als bewohnte Lage und bekommt einen eigenen Abstand von 750 Metern. Grundlage sind die amtliche Widmung, das Adressregister des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen und die Gebäudeumrisse des Katasters.
Die Berechnung läuft auf einem Raster von 25 mal 25 Metern. Österreich wird also in rund 13 Millionen Quadrate zerlegt, und für jedes einzelne wird geprüft, ob dort ein Windrad stehen könnte — deshalb folgen die Abstandsgrenzen auf der Karte so genau dem Gelände.
Wie weit ein Windrad von der nächsten Siedlung entfernt sein muss, legt jedes Bundesland selbst fest. Die folgende Tabelle zeigt die Abstände, mit denen unsere Karte rechnet.
| Bundesland | Abstand zu Siedlungen | Abstand zu Einzelgebäuden |
|---|---|---|
| Burgenland | 1.000 m | 750 m |
| Niederösterreich | 1.200 m | 750 m |
| Oberösterreich | 1.000 m | 750 m |
| Steiermark | 1.000 m | 750 m |
| Kärnten | 1.000 m | 750 m |
| Salzburg | 1.000 m | 750 m |
| Tirol | 1.000 m | 750 m |
| Vorarlberg | 1.000 m | 750 m |
| Wien | 1.000 m | 750 m |
Hinweis: Die Tabelle zeigt die Abstände, mit denen unsere Karte tatsächlich rechnet. In der Datenlieferung vom September 2026 wurden sie für das Burgenland von 1.200 m und für Kärnten von 1.500 m auf jeweils 1.000 m vereinheitlicht. Ob das den landesrechtlichen Vorgaben entspricht, klären wir gerade mit dem Datenanbieter — in einzelnen Bundesländern können die gesetzlichen Mindestabstände höher liegen als hier gerechnet.
„Einzelgebäude" sind einzelne Wohnhäuser außerhalb von Siedlungen — etwa ein einzelnes Bauernhaus. Weil sie nicht Teil eines größeren Siedlungsgebiets sind, gilt für sie ein kleinerer Abstand als für Siedlungen.
Neben Siedlungen halten wir auch zu einzelnen, empfindlichen oder sicherheitsrelevanten Objekten einen Mindestabstand ein.
Die Kategorie „Wichtige Objekte" (250 m um Kirchen, Schlösser und ähnliche Landmarken) ist mit der Datenlieferung vom September 2026 entfallen und beim Datenanbieter angefragt. Der Abstand zu Hochspannungsfreileitungen war zwischenzeitlich ebenfalls entfallen und ist seit der Lieferung vom 30. September 2026 wieder enthalten — siehe unten.
Einzelgebäude im Grünland — 750 m
Einzelne Wohngebäude außerhalb von Siedlungsflächen (siehe Tabelle oben).
Gebäude an Seilbahnen — 50 m
Gebäude im unmittelbaren Umfeld von Seilbahnanlagen, etwa Stationsgebäude.
Nicht-Wohn-Hüllen — 25 m
Gebäudehüllen ohne Wohnnutzung, etwa Betriebs- und Nebengebäude.
Sonstige Gebäude — 25 m
Alle übrigen Gebäude, die keiner anderen Kategorie zugeordnet sind.
Hochspannungsfreileitungen — 116–136 m
Abstand beiderseits der Leitungsachse, gemessen ab 110 kV: 116 m bei 110 kV, 136 m ab 220 kV. Die Werte ergeben sich aus dem halben Rotordurchmesser der Referenzanlage (86 m), dem Sicherheitsabstand zum äußersten Leiter und dem Versatz von der Mastachse. Erdkabel und Mittelspannung unter 110 kV erzeugen keinen Abstand.
Zu allen folgenden Verkehrswegen gilt ein Mindestabstand von 150 Metern — aus Sicherheitsgründen (Eiswurf, Rotorblattbruch) und weil dort ohnehin oft keine Fläche für ein Windrad frei wäre.
Höherrangige Straßen — 150 m
Bahnstrecken — 150 m
Seilbahnen und Lifte — 150 m
Naturschutzgebiete
Nationalparks, Naturparks, Natura-2000-Gebiete und Ramsar-Feuchtgebiete sind vollständig ausgeschlossen — dort ist eine Windkraftanlage grundsätzlich nicht vorstellbar.
Zu steiles oder zu hoch gelegenes Gelände
Hänge mit einer Neigung über 15° gelten als technisch ungeeignet. Ebenso ausgeschlossen sind Standorte über 2.500 m Seehöhe.
Zu wenig Wind
Standorte mit einer mittleren Windleistungsdichte unter 150 W/m² in 130 m Nabenhöhe lohnen sich wirtschaftlich in aller Regel nicht und sind daher ausgeschlossen. Die Daten stammen aus dem European Wind Atlas, der die Leistungsdichte für 150 m Höhe ausweist — dort entspricht die Schwelle rund 160 W/m². Fehlen für einen Standort Winddaten, wird er sicherheitshalber ebenfalls ausgeschlossen. Wichtig: eine Windmessung vor Ort ist auf jeden Fall dennoch notwendig und liefert detailliertere Daten als die Modelle, die unserer Karte zu Grunde liegen.
Die Karte rechnet nicht mit einer einzigen Quelle, sondern kombiniert mehrere. Welche wofür zuständig ist:
Amtliche Flächenwidmung der neun Bundesländer
Wo Siedlungen liegen und welcher Mindestabstand dort gilt. Stand der Pläne: Sommer 2026.
Adressregister und Kataster
Einzelne Wohnhäuser außerhalb der Siedlungen sowie Gebäudeumrisse. Vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
OpenStreetMap
Straßen, Bahnstrecken, Seilbahnen und größere Gewässer — eine frei zugängliche, von Freiwilligen gepflegte Landkarte, die für Österreich sehr detailliert ist. Stand: 30.3.2026.
Digitales Geländemodell
Hangneigung und Seehöhe, in einer Auflösung von 25 Metern.
Globaler Windatlas
Wie viel Wind an einem Standort weht, ausgedrückt als Leistungsdichte.
Schutzgebietsverzeichnisse
Nationalparks, Naturschutzgebiete, Natura-2000- und Ramsar-Gebiete.
Zonierungspläne der Bundesländer
Die amtlich ausgewiesenen Windkraftzonen, die wir als eigene Ebene zeigen — sie schränken die berechneten Flächen nicht zusätzlich ein.
Die gesamte Berechnung basiert auf einer einzigen Rasterdatei namens abschichtung.tif: 45 Bänder (Ebenen), Datentyp uint8, Koordinatensystem EPSG:31287 (österreichisches amtliches
Bezugssystem), Auflösung 25 m pro Rasterzelle.
Jedes Band entspricht einer Zwischenstufe oder einem Teilergebnis der oben
beschriebenen Ausschlusskriterien:
| Band | Name |
|---|---|
| 1 | official_settlement_source — Amtliches Wohnbauland |
| 2 | settlement_buffer — Siedlungsabstand |
| 3 | haeuser_im_gruenen_ferienhaus — Ferienhaus und Tourismus |
| 4 | haeuser_im_gruenen_widmung — Amtliche Einzellagen-Widmung |
| 5 | haeuser_im_gruenen_streusiedlung — Streusiedlungs-Hüllen |
| 6 | haeuser_im_gruenen_noe_pdf — NÖ-Mindestabstandszonen |
| 7 | haeuser_im_gruenen — Häuser im Grünen |
| 8 | nonresidential_hulls_source — Nicht-Wohn-Hüllen |
| 9 | nonresidential_hulls_buffer — Ausschluss Nicht-Wohn-Hüllen |
| 10 | cableway_buildings_source — Seilbahn-Gebäude |
| 11 | cableway_buildings_buffer — Ausschluss Seilbahn-Gebäude |
| 12 | general_buildings_source — Sonstige Gebäude und Einzellagen |
| 13 | general_buildings_buffer — Ausschluss sonstige Gebäude |
| 14 | road_motorway_trunk — Autobahnen und Schnellstraßen |
| 15 | road_federal_state — Bundes- und Landesstraßen |
| 16 | rail_main — Hauptbahnen |
| 17 | cableway_people_150m — Personenseilbahnen |
| 18 | military_restricted_area — Militärisches Sperrgebiet |
| 19 | airport_area_major — Hauptflughafen-Areale |
| 20 | airport_runway_corridor_5km — An- und Abflugkorridore |
| 21 | nature_protection_areas — Amtliche Schutzgebiete |
| 22 | osm_nature_protection_areas — Schutzgebiete aus OpenStreetMap |
| 23 | geography_slope_too_steep — Hangneigung zu steil |
| 24 | geography_elevation_too_high — Seehöhe zu hoch |
| 25 | geography_wind_too_low — Wind zu gering |
| 26 | geography_water_bodies — Größere Gewässer |
| 27 | exclusion_human — Ausschluss Mensch |
| 28 | exclusion_nature — Ausschluss Natur |
| 29 | exclusion_geography — Ausschluss Geografie |
| 30 | all_exclusions — Ausschluss gesamt |
| 31 | available_after_all_exclusions_raw — Verfügbare Fläche roh |
| 32 | available_cleaned_min_10ha — Eignungsflächen |
| 33 | available_blur_sigma_100m — Unschärfe schwach |
| 34 | available_blur_sigma_200m — Unschärfe mittel |
| 35 | available_blur_sigma_250m — Unschärfe stark |
| 36 | available_blur_sigma_300m — Unschärfe sehr stark |
| 37 | official_wind_zoning — Amtliche Windkraft-Zonen |
| 38 | wka_bestand_ausserhalb_zonen — WKA-Bestand außerhalb der Zonen |
| 39 | haeuser_im_gruenen_source — Quellen Häuser im Grünen |
| 40 | general_buildings_roh_osm — Sonstige Gebäude aus OpenStreetMap |
| 41 | general_buildings_roh_dkm — Sonstige Gebäude aus dem Kataster |
| 42 | sources_human — Quellen Mensch |
| 43 | sources_nature — Quellen Natur |
| 44 | sources_geography — Quellen Geografie |
| 45 | power_lines_110kv_plus — Hochspannungsfreileitungen |
available_cleaned_min_10ha ist die
verfügbare Fläche nach allen Ausschlüssen, bereinigt auf
zusammenhängende Flächen ab 10 ha — das Hauptergebnisband, aus dem die
Potenzialflächen auf der Karte erzeugt werden. official_wind_zoning ist ein Referenzlayer
(amtlich ausgewiesene Zonen in Niederösterreich, dem Burgenland, der
Steiermark, Kärnten und Salzburg) und schränkt die berechneten Flächen
nicht zusätzlich ein — er wird separat auf der Karte dargestellt.
wka_bestand_ausserhalb_zonen ist der
zweite Referenzlayer: die Hüllen um die bestehenden Windparks, soweit
sie außerhalb der amtlichen Zonen liegen. Anlagen mit weniger als
750 m Abstand zueinander gelten als ein Park; um dessen Umriss
werden 200 m Rand gelegt, danach werden die amtlichen Zonen
abgezogen. Grundlage sind dieselben Anlagenstandorte, die auch als
Punkte auf der Karte liegen — jede Hülle enthält damit mindestens ein
Windrad. Auch dieser Layer schränkt die berechneten Flächen nicht ein.
Wasserflächen (Seen, Flüsse) werden separat aus zwei Quellen ausgeschlossen: stehende Gewässer aus dem „Gesamtgewässernetz Österreich" des Umweltbundesamts, Fließgewässer-Flächen aus OpenStreetMap — Details siehe Repository-Dokumentation.